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EuroUmrechnungKopfleiste
 Lizenz
  1. Urheberrecht / Copyright
    Das Copyright für das Euro-Umrechnungs Add-In Version 2.x liegt ausschließlich beim Autor – Christoph Meyer
     
  2. Evaluation (Bewertungs Zeitraum)
    Jeder darf diese Software für einen Zeitraum von 30 Tagen testen. Im Anschluss an diesen Testzeitraum von 30 Tagen, oder früher, wenn Sie das Euro-Umrechnungs Add-In weiter benutzen möchten, MÜSSEN Sie die Software registrieren.
     
  3. Lizenz
    Sobald Sie registriert haben, erhält der Benutzer eine nicht-exklusive Lizenz, die Sie berechtigt das Euro-Umrechnungs Add-In auf einem Computer, für jeden legalen Zweck unbegrenzt zu nutzen. Das Vermieten oder Leasen der registrierten Version des Euro-Umrechnungs Add-In ist nicht gestattet. Die Software darf an eine(n) Dritte(n) übertragen werden, wenn diese(r) diesen Lizenzbedingungen zustimmt. Wenn die Software ein Update ist, müssen sowohl das Update als auch alle vorherigen Versionen übertragen werden.
     
  4. Vertrieb
    Die unregistrierte Version des Euro-Umrechnungs Add-In darf beliebig vervielfältigt und weitergegeben werden. Keine Person oder Firma darf eine Gebühr für den Vertrieb des Euro-Umrechnungs Add-In verlangen ohne die schriftlich Erlaubnis des Autors.
     
  5. Registrierung
    Details zur Registrierung und Bestellung der Vollversion finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.euro-umrechnung-add-in.de
     
  6. Garantiebeschränkungen
    Das Euro-Umrechnungs Add-In wird zur Verfügung gestellt, ohne Garantien jeglicher Art (provided „AS IS"). Alle ausgesprochenen oder unterstellten Garantien werden hiermit ausgeschlossen.
     
  7. Haftungsbeschränkung
    Der Autor kann nicht haftbar gemacht werden für jegliche Schäden die dem Nutzer oder Dritten als Resultat aus der Nutzung oder dem Vertrieb der Software entstehen. In keinem Fall kann der Autor für entgangene oder verlorene Erträge, Gewinne oder Daten sowie direkte, indirekte, beiläufige und strafbare Schäden haftbar gemacht werden, egal wie und wodurch sie verursacht wurden und ob sie durch korrekte oder fehlerhafte Nutzung von Software entstehen, auch wenn der Autor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
     
  8. Interessentrennung
    Der Nutzer muss das durch die Nutung der Software entstehende Risiko einschätzen. In keinem Fall ist der Autor haftbar für jegliche Schäden, auch wenn der Autor über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Der Autor ist außerdem nicht haftbar für jegliche Forderungen Dritter.
     
  9. Verbot der unautorisierten Vervielfältigung und Reverse Engineering
    Das Kopieren, Emulieren, Klonen, Vermieten, Leasen, Verkaufen, Verändern, Decompilieren, Disassemblieren oder anderweitiges Reverse Engineering oder Übertragung der lizenzierten Software oder eines Teils der Software ist – mit Ausnahme der in dieser Lizenzvereinbarung genannten Punkte - NICHT gestattet. Jegliche dieser unautorisierten Nutzungen resultiert in der sofortigen und automatischen Aufhebung dieser Lizenz und kann zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
    Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenz gewährt werden, verbleiben beim Autor – Christoph Meyer
     
  10. Akzeptieren der Lizenz
    Mit der Installation und Nutzung des Euro-Umrechnungs Add-In erkennt der Nutzer die Bedingungen dieser Lizenz an.
     
  11. Ablehnung der Lizenz
    Wenn sie die Bedingungen dieser Lizenz nicht anerkennen, müssen sie die Nutzung einstellen und alle Dateien des Euro-Umrechnungs Add-In von Ihren Datenträgern entfernen.
     
  12. Nebenabreden
    Diese Lizenz enthält alle Regelungen, die die Parteien über seinen Gegenstand getroffen haben. Es bestehen keine Nebenabreden. Diese Lizenz kann nur schriftlich geändert, aufgehoben oder ergänzt werden. Dies gilt auch für diesen Absatz.
     
  13. Unwirksame Bestimmungen
    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar erweisen oder unwirksam, nichtig oder undurchführbar werden, gilt bei Aufrechterhaltung der Lizenzvereinbarung im übrigen diejenige Regelung, die dem in dieser Lizenzvereinbarung erkennbar gewordenen Willen der Parteien am nächsten kommt.

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